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   BVerfG, 18.02.1992 - 1 BvR 1298/89   

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https://dejure.org/1992,3075
BVerfG, 18.02.1992 - 1 BvR 1298/89 (https://dejure.org/1992,3075)
BVerfG, Entscheidung vom 18.02.1992 - 1 BvR 1298/89 (https://dejure.org/1992,3075)
BVerfG, Entscheidung vom 18. Februar 1992 - 1 BvR 1298/89 (https://dejure.org/1992,3075)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verbot gezielter Werbung durch Anschreiben potentieller Mandanten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rechtsanwalt - Standesrecht - Werbung - Formularbriefe

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 1614
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 10.06.1964 - 1 BvR 37/63

    Spezifisches Verfassungsrecht

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1992 - 1 BvR 1298/89
    Die Anwendung dieses Verbots auf den Einzelfall ist Sache der Fachgerichte und vom Bundesverfassungsgericht nur eingeschränkt nachprüfbar (BVerfGE 18, 85 [92 f.]).
  • BVerfG, 14.07.1987 - 1 BvR 362/79

    Verfassungswidrigkeit der Richtlinien des anwaltlichen Standesrechts

    Auszug aus BVerfG, 18.02.1992 - 1 BvR 1298/89
    Das Verbot aufdringlicher Werbemethoden, die Ausdruck eines geschäftsmäßigen, in erster Linie an Gewinn orientierten Verhaltens sind, wie das unaufgeforderte, direkte Herantreten an potentielle Mandanten (gezielte Werbung um Praxis), ergibt sich aus § 43 BRAO in Verbindung mit dem gesetzlichen Berufsbild des Rechtsanwalts (vgl. BVerfGE 76, 196 [205 f.]).
  • OLG Stuttgart, 15.10.1999 - 2 U 52/99

    Wettbewerbswidrigkeit der Verwendung einer sog. Vanity-Nummer durch einen

    § 43 BRAO nimmt die Rspr. auf, die ein unaufgefordertes, direktes Herantreten an potentielle Mandanten als gezielte Werbung um Praxis als wettbewerbswidrig erklärt bat (vgl. BVerfG NJW 1992, 1614 ).
  • OLG Dresden, 09.06.1998 - 14 U 3245/97

    Wettbewerbswidrige Werbung von in einer Sozietät zusammengeschlossenen

    Das Bundesverfassungsgericht hat schon vor Inkrafttreten des neu gefaßten § 43b BRAO das Verbot eines unaufgeforderten Herantretens an potentielle Mandanten - im Sinne allgemein gehaltener Rundschreiben wie das vorliegende - für verfassungskonform erachtet (BVerfGE 82, 18, 27; BVerfG NJW 1992, 614; BVerfG NJW 1992, 1614 - Lokalanzeige) Auch nach den vom Bundesgerichtshof vor Inkrafttreten des § 43b BRAO entwickelten Grundsätzen ist ein unaufgefordertes, direktes Herantreten an potentielle Mandanten mit dem aus § 43 BRAO entwickelten Berufsbild des Rechtsanwalts nicht vereinbar und daher wettbewerbswidrig (BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 67/92, GRUR 1994, 825, 826 = WRP 1994, 608, 609 f. = NJW 1994, 2284 - Strafverteidigungen; BGH, Urt. v. 16.6.1994 - I ZR 66/92, GRUR 1995, 422 - Kanzleieröffnungsanzeige).
  • OLG Stuttgart, 07.07.1995 - 2 U 45/95

    Wettbewerbswidrige Anwaltswerbung durch Teilnahme an einer öffentlichen

    Zum andern ist er dann erfüllt, wenn der RA in reklamehafter Weise seine eigene Leistung herausstellt (BVerfGE a.a.O. u. BVerfG, NJW 1990, 2122; 1992, 1613; 1992, 1614).
  • LG Düsseldorf, 09.12.1998 - 34 O 169/98
    Der Gesetzgeber sieht hier die Grenze erlaubter Werbung durch Rechtsanwälte, weil es mit der Stellung des Rechtsanwaltes und einer funktionierenden Rechtspflege nicht vereinbart wäre, wenn er in unsachgemäßer, aufdringlicher Weise werben könnte; dies hätte mit der eigentlichen Leistung des Anwaltes und dem notwendigen Vertrauensverhältnis zwischen ihm und dem rechtsuchenden Bürger nichts mehr zu tun (vgl. BVerfG NJW 1992, 1614; Jessnitzer, BRAO, § 43b, Rdnr. 2).
  • AGH Baden-Württemberg, 01.07.1996 - AGH 29/95
    Es handelt sich nach der vom Antragsteller gegebenen Darstellung nicht notwendigerweise um eine als berufswidrig einzustufende aufdringliche Werbemethode, die Ausdruck eines geschäftsmäßigen, in erster Linie am Gewinn orientierten Verhaltens sein muß, wie etwa das unaufgeforderte direkte Herantreten an potentielle Mandanten (vgl. die Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts v. 17.2.1992, NJW 1992, 1613, und v. 18.2.1992, NJW 1992, 1614).
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